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   BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 63/09   

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BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 63/09 (https://dejure.org/2010,9704)
BAG, Entscheidung vom 17.11.2010 - 4 AZR 63/09 (https://dejure.org/2010,9704)
BAG, Entscheidung vom 17. November 2010 - 4 AZR 63/09 (https://dejure.org/2010,9704)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Eingruppierung nach der Entgeltgruppe Ä 5 des TV-Ärzte Hessen

  • openjur.de

    Eingruppierung eines Facharztes in die Entgeltgruppe Ä5 TV-Ärzte HE; Übertragung der Leitung durch ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers; vergleichbare sonstige Organisationseinheit

  • Bundesarbeitsgericht

    Eingruppierung eines Facharztes in die Entgeltgruppe Ä5 TV-Ärzte HE - Übertragung der Leitung durch ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers - vergleichbare sonstige Organisationseinheit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 Entgeltgr Ä5 Buchst a TV-Ärzte HE, § 10 Abs 1 Entgeltgr Ä5 Buchst b TV-Ärzte HE, § 10 Abs 2 TV-Ärzte HE
    Eingruppierung eines Facharztes in die Entgeltgruppe Ä5 TV-Ärzte HE - Übertragung der Leitung durch ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers - vergleichbare sonstige Organisationseinheit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 Entgeltgr Ä5 Buchst a TV-Ärzte HE, § 10 Abs 1 Entgeltgr Ä5 Buchst b TV-Ärzte HE, § 10 Abs 2 TV-Ärzte HE
    Eingruppierung eines Facharztes in die Entgeltgruppe Ä5 TV-Ärzte HE - Übertragung der Leitung durch ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers - vergleichbare sonstige Organisationseinheit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung nach der Entgeltgruppe Ä 5 des TV-Ärzte Hessen; Übertragung der Leitungsfunktion für den/die tariflich näher bezeichnete/n Funktionsbereiche oder die Organisationseinheit; Begriffe der "entsprechenden Tätigkeit", des "Funktionsbereichs" der ...

  • rewis.io

    Eingruppierung eines Facharztes in die Entgeltgruppe Ä5 TV-Ärzte HE - Übertragung der Leitung durch ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers - vergleichbare sonstige Organisationseinheit

  • ra.de
  • rewis.io

    Eingruppierung eines Facharztes in die Entgeltgruppe Ä5 TV-Ärzte HE - Übertragung der Leitung durch ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers - vergleichbare sonstige Organisationseinheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung nach der Entgeltgruppe Ä 5 des TV-Ärzte Hessen; Übertragung der Leitungsfunktion für den/die tariflich näher bezeichnete/n Funktionsbereiche oder die Organisationseinheit; Begriffe der "entsprechenden Tätigkeit", des "Funktionsbereichs" der ...

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung nach der Entgeltgruppe Ä 5 des TV-Ärzte Hessen; Übertragung der Leitungsfunktion für den/die tariflich näher bezeichnete/n Funktionsbereiche oder die Organisationseinheit; Begriffe der "entsprechenden Tätigkeit", des "Funktionsbereichs" der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 63/09
    Zu der bezüglich der Vorgabe der "Übertragung durch den Arbeitgeber" vergleichbaren Vorgabe der "Übertragung der medizinischen Verantwortung durch den Arbeitgeber" iSd. ersten Fallgruppe der Entgeltgruppe Ä 3 TV-Ärzte/TdL und iSd. Entgeltgruppe III TV-Ärzte/VKA hat der Senat in mehreren Entscheidungen vom 9. Dezember 2009 (ua. - 4 AZR 495/08 - NZA 2010, 895) , die erst nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts ergangen sind, ausgeführt, dass hierdurch keine, von allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen abweichende besondere Anforderung an die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen aufgestellt worden ist (9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56, aaO; vgl. für die nachfolgenden Entscheidungen insbesondere 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 16 ff.) .

    Die Tarifvertragsparteien haben damit - jedenfalls für entsprechende Übertragungen der Leitung eines Funktionsbereichs oder einer den Vorgaben entsprechenden Organisationseinheit in der Vergangenheit - jedoch keine, von allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen abweichende besondere Anforderung an die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen aufgestellt und auch keine besonderen Formerfordernissse an eine etwa vom Arbeitgeber erteilte Vollmacht begründet (ua. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56, NZA 2010, 895; 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 43; 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 16 ff.) .

    bb) Ob eine vor dem Inkrafttreten des TV-Ärzte Hessen dem Arzt von der Klinikleitung übertragene Leitungsfunktion dem Arbeitgeber zuzurechnen ist, ist eine Frage des Einzelfalls (insoweit übertragbar BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 61, NZA 2010, 895) .

    Selbst wenn nach den oben dargestellten Grundsätzen die Übertragung der Leitung für einen Funktionsbereich oder eine den Vorgaben entsprechende Organisationseinheit dem Arbeitgeber nicht zuzurechnen wäre, könnte er sich hierauf nicht berufen, wenn er die bisherige Zuordnung von Aufgaben trotz einer durch die Überleitung in das neue Tarifsystem veranlassten Überprüfung unbeanstandet lässt (übertragbar insoweit zu den Anforderungen an eine Übertragung im Tarifsinne BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 43 ff. zum TV-Ärzte/VKA sowie 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56 ff., NZA 2010, 895 und - 4 AZR 568/08 - Rn. 64 ff., zur gleichartigen Regelung im TV-Ärzte/TdL) .

    Damit ist der Begriff des Funktionsbereichs von den Tarifvertragsparteien in dem Sinne gebraucht worden, der den schon früher von ihnen als Tarifvertragsparteien oder Mitglieder von Tarifvertragsparteien vereinbarten Regelungen der Vergütungsordnung zum BAT zugrunde lag (vgl. für den TV-Ärzte/TdL BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 33 mwN, NZA 2010, 895 zur VergGr. Ib Fallgr. 10 iVm. Protokollnotiz Nr. 5; für den TV-Ärzte/VKA 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - zur VergGr. Ib Fallgr. 4 iVm. Protokollerklärung Nr. 3) .

    Dagegen genügt die bloße Aufgabenerfüllung mit wechselndem Personal für die Abgrenzung einer Organisationseinheit nicht (vgl. im Ergebnis ähnlich BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 35 - 38, NZA 2010, 895 für das Merkmal "Teilbereich einer Klinik oder Abteilung" iSd. Entgeltgruppe Ä 3 TV-Ärzte/TdL) .

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 862/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 63/09
    Die Tarifvertragsparteien haben damit - jedenfalls für entsprechende Übertragungen der Leitung eines Funktionsbereichs oder einer den Vorgaben entsprechenden Organisationseinheit in der Vergangenheit - jedoch keine, von allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen abweichende besondere Anforderung an die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen aufgestellt und auch keine besonderen Formerfordernissse an eine etwa vom Arbeitgeber erteilte Vollmacht begründet (ua. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56, NZA 2010, 895; 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 43; 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 16 ff.) .

    Entscheidend ist letztlich jedoch die - wie auch immer bestimmte - vertraglich vereinbarte und geschuldete Tätigkeit (vgl. ua. BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 45) .

    Die Klinikleitung muss allgemein als befugt angesehen werden, für den Arbeitgeber das Direktionsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer, also auch dem Arzt, wirksam auszuüben (vgl. ua. BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 49; 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 22) .

    Andernfalls würde ihm zugemutet, jeweils zu prüfen, ob es eine vom Arbeitgeber erlassene Zuständigkeitsvorschrift gibt und ob diese durch seine Klinikleitung eingehalten worden ist (vgl. ua. BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 52 f.; 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 25 f.) .

    Dass sich aufgrund des neuen Vergütungssystems dadurch für ihn möglicherweise eine höhere Vergütung ergibt, ist eine bloße Folge des neuen Tarifvertrages und ändert nichts an der von dem Kläger arbeitsvertraglich auszuübenden und dementsprechend tariflich zu bewertenden Tätigkeit (näher ua. BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 49) .

    Selbst wenn nach den oben dargestellten Grundsätzen die Übertragung der Leitung für einen Funktionsbereich oder eine den Vorgaben entsprechende Organisationseinheit dem Arbeitgeber nicht zuzurechnen wäre, könnte er sich hierauf nicht berufen, wenn er die bisherige Zuordnung von Aufgaben trotz einer durch die Überleitung in das neue Tarifsystem veranlassten Überprüfung unbeanstandet lässt (übertragbar insoweit zu den Anforderungen an eine Übertragung im Tarifsinne BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 43 ff. zum TV-Ärzte/VKA sowie 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56 ff., NZA 2010, 895 und - 4 AZR 568/08 - Rn. 64 ff., zur gleichartigen Regelung im TV-Ärzte/TdL) .

  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 166/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 63/09
    Zu der bezüglich der Vorgabe der "Übertragung durch den Arbeitgeber" vergleichbaren Vorgabe der "Übertragung der medizinischen Verantwortung durch den Arbeitgeber" iSd. ersten Fallgruppe der Entgeltgruppe Ä 3 TV-Ärzte/TdL und iSd. Entgeltgruppe III TV-Ärzte/VKA hat der Senat in mehreren Entscheidungen vom 9. Dezember 2009 (ua. - 4 AZR 495/08 - NZA 2010, 895) , die erst nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts ergangen sind, ausgeführt, dass hierdurch keine, von allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen abweichende besondere Anforderung an die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen aufgestellt worden ist (9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56, aaO; vgl. für die nachfolgenden Entscheidungen insbesondere 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 16 ff.) .

    Die Tarifvertragsparteien haben damit - jedenfalls für entsprechende Übertragungen der Leitung eines Funktionsbereichs oder einer den Vorgaben entsprechenden Organisationseinheit in der Vergangenheit - jedoch keine, von allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen abweichende besondere Anforderung an die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen aufgestellt und auch keine besonderen Formerfordernissse an eine etwa vom Arbeitgeber erteilte Vollmacht begründet (ua. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56, NZA 2010, 895; 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 43; 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 16 ff.) .

    Die Klinikleitung muss allgemein als befugt angesehen werden, für den Arbeitgeber das Direktionsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer, also auch dem Arzt, wirksam auszuüben (vgl. ua. BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 49; 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 22) .

    Andernfalls würde ihm zugemutet, jeweils zu prüfen, ob es eine vom Arbeitgeber erlassene Zuständigkeitsvorschrift gibt und ob diese durch seine Klinikleitung eingehalten worden ist (vgl. ua. BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 52 f.; 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 25 f.) .

    Damit ist der Begriff des Funktionsbereichs von den Tarifvertragsparteien in dem Sinne gebraucht worden, der den schon früher von ihnen als Tarifvertragsparteien oder Mitglieder von Tarifvertragsparteien vereinbarten Regelungen der Vergütungsordnung zum BAT zugrunde lag (vgl. für den TV-Ärzte/TdL BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 33 mwN, NZA 2010, 895 zur VergGr. Ib Fallgr. 10 iVm. Protokollnotiz Nr. 5; für den TV-Ärzte/VKA 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - zur VergGr. Ib Fallgr. 4 iVm. Protokollerklärung Nr. 3) .

  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 67/07

    Eingruppierung im Hochschuldienst Sachsen-Anhalt

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 63/09
    (4) Dem Tatbestandsmerkmal "durch ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers ... übertragen" kommt insofern eigenständige Bedeutung zu, als damit klargestellt wird, dass der Arbeitsvertrag durch bloße organisatorische Maßnahmen oder verwaltungsinterne Anweisungen nicht geändert werden kann, sondern es dafür einer darauf gerichteten Willenserklärung des Arbeitgebers oder einer ihm zivilrechtlich zurechenbaren Aufgabenzuweisung bedarf (so für die ausdrückliche Unterstellung von Angestellten iSd. VergGr. IIa BAT-O BAG 12. März 2008 - 4 AZR 67/07 - zu B II 2 b aa der Gründe, ZTR 2008, 604) .

    (1) Maßgebend ist grundsätzlich nicht die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, sondern das, was nach dem Arbeitsvertrag die geschuldete Arbeit ist (BAG 12. März 2008 - 4 AZR 67/07 - ZTR 2008, 604) .

  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 63/09
    Insoweit übertragbar ist die Senatsrechtsprechung, nach der eine "entsprechende" Tätigkeit nicht bereits dann vorliegt, wenn die durch die Aus- und Weiterbildung erworbenen Fähigkeiten lediglich nützlich oder wünschenswert sind, sondern nur dann, wenn die Tätigkeit sich auf die konkrete Fachrichtung der jeweiligen Aus- und Weiterbildung bezieht und die Tätigkeit die durch die Aus- und Weiterbildung erworbenen Fähigkeiten gerade erfordert (vgl. ua. BAG 5. November 2003 - 4 AZR 632/02 - zu II 2 c cc bbb der Gründe, BAGE 108, 224, 235) .
  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 149/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 63/09
    Entscheidendes Bestimmungskriterium ist das Arbeitsergebnis (vgl. näher BAG 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 17 mwN zum ebenfalls übereinstimmenden Begriff des Arbeitsvorgangs im TV-Ärzte/VKA) .
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 568/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 63/09
    Selbst wenn nach den oben dargestellten Grundsätzen die Übertragung der Leitung für einen Funktionsbereich oder eine den Vorgaben entsprechende Organisationseinheit dem Arbeitgeber nicht zuzurechnen wäre, könnte er sich hierauf nicht berufen, wenn er die bisherige Zuordnung von Aufgaben trotz einer durch die Überleitung in das neue Tarifsystem veranlassten Überprüfung unbeanstandet lässt (übertragbar insoweit zu den Anforderungen an eine Übertragung im Tarifsinne BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 43 ff. zum TV-Ärzte/VKA sowie 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56 ff., NZA 2010, 895 und - 4 AZR 568/08 - Rn. 64 ff., zur gleichartigen Regelung im TV-Ärzte/TdL) .
  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 63/09
    Aus dem Erfüllen der tariflichen Tätigkeitsmerkmale ergibt sich unmittelbar ein entsprechender tariflicher Vergütungsanspruch, ohne dass es einer Maßnahme des Arbeitgebers bedarf (ua. BAG 30. Mai 1990 - 4 AZR 74/90 - mwN, BAGE 65, 163, 166; 14. November 2007 - 4 AZR 945/06 - NZA-RR 2008, 358) .
  • BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 945/06

    Vergütung bei vorübergehender höherwertiger Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 63/09
    Aus dem Erfüllen der tariflichen Tätigkeitsmerkmale ergibt sich unmittelbar ein entsprechender tariflicher Vergütungsanspruch, ohne dass es einer Maßnahme des Arbeitgebers bedarf (ua. BAG 30. Mai 1990 - 4 AZR 74/90 - mwN, BAGE 65, 163, 166; 14. November 2007 - 4 AZR 945/06 - NZA-RR 2008, 358) .
  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 217/86

    Anspruch eines Oberarztes auf Vertretungszulage nach BAT - Erfordernis einer

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 63/09
    Wenn Arbeitgeber, die die Kliniken nach Gutdünken organisieren können (so BAG 25. Februar 1987 - 4 AZR 217/86 - AP BAT § 24 Nr. 14) , bestimmte leitende Mitarbeiter aus der objektivierbaren und berechtigten Sicht der Arbeitnehmer mit der Vertretungsmacht des Arbeitgebers ausstatten, müssen sie sich das vertragsrechtlich zurechnen lassen.
  • LAG Hessen, 29.10.2008 - 2 Sa 36/08

    Eingruppierung - Arzt - Entgeltgruppe Ä 5 - Tarifmerkmal "durch ausdrückliche

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 336/09

    Eingruppierung eines Facharztes als ständiger Vertreter des Chefarztes

    Die Klinikleitung muss allgemein als befugt angesehen werden, für den Arbeitgeber das Direktionsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer, also auch dem Arzt, wirksam auszuüben (vgl. ua. BAG 17. November 2010 - 4 AZR 63/09 - Rn. 22; 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 49; 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 22) .

    Dass sich aufgrund des neuen Vergütungssystems dadurch für ihn möglicherweise eine höhere Vergütung ergibt, ist eine bloße Folge des neuen Tarifvertrages und ändert nichts an der von dem Kläger arbeitsvertraglich auszuübenden und dementsprechend tariflich zu bewertenden Tätigkeit (BAG 17. November 2010 - 4 AZR 63/09 - Rn. 24; 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 49) .

    Selbst wenn nach den oben dargestellten Grundsätzen die Übertragung der Leitung für einen Funktionsbereich oder eine den Vorgaben entsprechende Organisationseinheit dem Arbeitgeber nicht zuzurechnen wäre, könnte er sich hierauf nicht berufen, wenn er die bisherige Zuordnung von Aufgaben trotz einer durch die Überleitung in das neue Tarifsystem veranlassten Überprüfung unbeanstandet lässt (BAG 17. November 2010 - 4 AZR 63/09 - Rn. 25 mwN; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 39; vgl. weiterhin 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 8; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 64 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 9) .

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 300/10

    Eingruppierung einer Oberärztin - Zusammenfassende Bewertung von Arbeitsvorgängen

    (1) Nach § 10 Abs. 2 Satz 1 und 2 TV-Ärzte Hessen entspricht die gesamte auszuübende Tätigkeit den Tätigkeitsmerkmalen einer Entgeltgruppe, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge (zur Auslegung des Begriffs BAG 17. November 2010 - 4 AZR 63/09 - Rn. 31, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 28) anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmales oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Entgeltgruppe erfüllen.

    Dagegen genügt die bloße Aufgabenerfüllung mit wechselndem Personal für die Abgrenzung einer Organisationseinheit nicht (vgl. BAG 17. November 2010 - 4 AZR 63/09 - Rn. 41, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr .

    Jedoch liegt darin, dass die Tarifvertragsparteien die drei hier fraglichen Fallgestaltungen des Tätigkeitsmerkmales gleich bewerten, ein Anhaltspunkt, der als einer von verschiedenen Aspekten in die Betrachtung einfließen kann, um im jeweiligen Einzelfall zu bestimmen, ob eine medizinisch bestimmte Organisationseinheit unter den unbestimmten Rechtsbegriff der "vergleichbaren sonstigen Organisationseinheit" fällt (BAG 17. November 2010 - 4 AZR 63/09 - Rn. 39, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 28) .

  • BAG, 27.04.2022 - 4 ABR 25/21

    Tätigkeitsmerkmale für Leitende Beschäftigte in der Pflege

    Die bloße Aufgabenerfüllung mit wechselndem Personal genügt nicht (zur "vergleichbaren sonstigen Organisationseinheit" iSd. Entgeltgruppe Ä5 Buchst. a TV-Ärzte Hessen BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 300/10 - Rn. 27; 17. November 2010 - 4 AZR 63/09 - Rn. 41; ähnlich zum "Teilbereich einer Klinik oder Abteilung" iSd. Entgeltgruppe Ä3 TV-Ärzte/TdL BAG 20. Juni 2012 - 4 AZR 464/10 - Rn. 14; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 35 ff., BAGE 132, 365; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 29 ff.) .
  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 340/09

    Eingruppierung eines Facharztes - fakultative Weiterbildung, Schwerpunkt- oder

    Das hat der Senat für den TV-Ärzte Hessen bereits entschieden und ausführlich begründet (17. November 2010 - 4 AZR 63/09 - Rn. 13 mwN; s. auch 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 16; 22. September 2010 - 4 AZR 112/09 - Rn. 28; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 8) .
  • LAG Baden-Württemberg, 13.07.2021 - 19 TaBV 6/20

    Eingruppierung Stationsleiter/ Stationsleiterin - Wohnbereichsleitung -

    Dagegen genügt die bloße Aufgabenerfüllung mit wechselndem Personal für die Abgrenzung einer Organisationseinheit nicht (BAG 17. November 2010 - 4 AZR 63/09 - Rz 40, 41, juris zur Eingruppierung eines Arztes).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.05.2022 - 23 Sa 1523/21

    Eingruppierung einer Wohnbereichsleiterin - Stationsleitung - fachliche

    Dagegen genügt die bloße Aufgabenerfüllung mit wechselndem Personal für die Abgrenzung einer Organisationseinheit nicht (vgl. BAG 17. November 2010 - 4 AZR 63/09 - Rz 40f.; LAG Baden-Württemberg 13. Juli 2021 - 19 TaBV 6/20 - Rn.75).
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